06.12.2011
Beschluss auf dem Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen in Kiel:

Ein neues NPD - Verbotsverfahren muss erfolgreich sein

Auf ihrer 33. ordentlichen Bundesdelegiertenkonferenz vom 25. - 27. November 2011 in Kiel haben die Delegierten von Bündnis 90/Die Grünen beschlossen "Entschieden gegen Rechts" vorzugehen. Das V-Leute-System wurde heftig kritisiert.


Grüne zeigen nicht mehr nur bei Anti-Atom-Demos Flagge. Auch im Kampf gegen den Rechtsterrorismus erheben sie die Stimme

Der Beschluss enthielt die Feststellung, dass „die NPD - undemokratisch, menschenverachtend und totalitär - alles andere als eine "normale" Partei“ sei. Verbote könnten im Kampf gegen rechte Ideologien kein Allheilmittel sein. Ein NPD-Verbot erschien den Delegierten jedoch richtig.

Gerade die staatliche Finanzierung und das Auftreten als angeblich demokratische Partei erlaubten es der NPD, handlungsfähig zu bleiben und ermöglichten ihr Podien im öffentlichen Raum, auf denen sie ungehemmt agitieren und ihre Propaganda verbreiten kann. Ein Verbot könne aber nur dann nachhaltig Wirkung entfalten, wenn es danach für die organisierten Neo-Nazis keine Ausweichmöglichkeiten in andere Strukturen gibt. Die Demokratiebildung müsste ausgebaut werden und durch gezielte demokratische Jugendarbeit müssten flächendeckend Angebote unterbreitet werden. Zudem brauche es neben der Organisation EXIT offensive Ausstiegsangebote - insbesondere auch für Frauen, Kindern von Nazis und Mädchen aus der rechten Szene.

Für die Grünen ist klar: Ein neues NPD - Verbotsverfahren muss erfolgreich sein. Solange unklar sei, wie viele NPD-Kader im Sold des Verfassungsschutzes stehen und diese nicht abgeschaltet werden, seien die Erfolgsaussichten für ein erneutes Verbotsverfahren jedoch gering. Am V-Leute-System äußerten sie heftige Kritik. Es bestünden große Zweifel daran, dass V-Leute innerhalb der NPD einen elementaren Beitrag dazu leisten, Gewalt zu verhindern. Im Gegensatz dazu sei zu fragen, ob sie nicht durch ihre Arbeit und ihr Engagement sogar zur Stabilisierung der NPD beitragen. Sollte sich herausstellen, dass Teile des Verfassungsschutzes statt einer aufklärenden eine eskalierende und unterstützende Funktion in rechten Kreisen einnehmen, sei der Einsatz von V-Leuten dort nicht weiter zu akzeptieren. Damit ließe sich auch diese Begründung, dass das Vorhandensein der V-Leute ein Verbot unmögliche mache, gegen ein NPD-Verbotsverfahren nicht weiter aufrechterhalten.

Es könne nicht sein, dass Nazis vom Staat als V-Leute dafür bezahlt werden, dass sie sich wegen ihrer menschenverachtenden Ideologie in Nazikreisen bewegen. Zumal dann, wenn die Gelder für eine V-Leute-Tätigkeit nachweislich immer wieder in den Aufbau der rechten Szene gesteckt werden. Beim Umgang mit V-Leuten seien die Innenminister der Länder gefordert, „endlich ihren sonntäglichen Anti-Rechts-Reden Taten folgen zu lassen.“

Eine Kampagne der VVN-BdA
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